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abtretung der lebensversicherung im todesfall

Gefragt am 12.08.2011
12:19 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4941 | Bewertung 4/5

 

hallo liebe versicherungsfachleute,
ich habe mal eine frage:
ich habe eine lebensversicherung (fondsgebundene) mtl. ca.290 euro.
laut aktuelle mitteilung der gesellschaft ist der aktuelle rückkaufswert 7000,00 euro.

allerdings habe ich letzes jahr von meiner hausbank ein darlehen aufgenommen und die ansprüche aus diesem vertrag (es steht aber im darlehensvertrag-bei todesfall) abgetreten.

ist dieser vetrag bzw. der aktuelle stand auch zur zeit komplett an meine bank abgetreten?????
d.h. kann ich diese 7000 euro als sicherheit bei einer anderen bank hinterlegen????
für eine antwort wäre ich ihnen dankar.
lg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.08.2011
12:19 Uhr
 Andonis Warsakis Andonis Warsakis Beantwortet am 15.08.2011
15:02 Uhr

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Beantwortet am 15.08.2011 15:02 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4941 | Bewertung 4/5

Antwort von Andonis Warsakis (Frage zu Lebensversicherung)

Sehr geehrter Fragesteller,


Es müsste genau geprüft werden, was genau in Ihrer Abtretungserklärung bzw. Darlehensvertrag mit Ihrer Bank steht und welche Folgen sich daraus bzgl. der gängigen Rechtssprechung ggf. ergeben. Da die zur Auszahlung kommende Versicherungssumme ja dann nicht mehr die gleiche höhe hätte.

Dem Versicherer ist es völlig egal wem er, im Falle Ihres Todes, die Versicherungssumme auszahlt. Er zahlt immer an dem aus, der als Begünstigter in der Police steht ...



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