Prüfen von Risikozuschlag
Gefragt am 20.12.201208:50 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4166
Grüß Gott,
meine Frage fokussiert sich in Richtung PKV und erhobenen Risikozuschlag.
Im Detail: Mein Sohn war bis zum August diesen Jahres bei der Allianz privat krankenversichert. Dann begann er eine Ausbildung, mit der Folge der Aufnahme in die GKV. Nach drei Monaten beendete er die Ausbildung und es erfolgte ein neuer Antrag bei der Allianz PKV. Nach der Antragsstellung erhalte ich nun eine Erklärung als Vorlage, bei der ich einem Risikozuschlag für Leistenbruch und Kopfschmerz in Höhe von fast 50% des Gesamtbeitrages zustimmen soll.
Mein Sohn ist Leistungssportler und mit einer hohen Fitness ausgestattet.
Korrekt ist, dass mein Sohn in diesem Frühjahr an der Leiste operiert wurde und wegen einer Erkältung beim Hausarzt war und u.a. auch Kopfschmerzen angegeben hat.
In der Erklärung der Versicherung steht, nach §41 VVG steht Ihnen das Recht zu, einen Risikozuschlag überprüfen zu lasssen. Wie und wo kann ich prüfen lassen, ob diese Forderung zu einem Risikozuschlag gerechtfertigt ist, respektive wie kann man diesen mindern?
Gerne höre ich von Ihnen, vielen Dank.
Mit besten Grüßen
Klaus Verhoeven
08:50 Uhr
Antwort von Esther Riehl-Müller (Frage zu Krankenversicherung Privat)
Hallo
wenn Sie nicht mit dem Risikozuschlag einverstanden sind ist Ihr erster Ansprechpartner der Vermittler der mit Ihnen den Antrag aufgenommen hat.
Haben SIe keinen oder er steht nict zur Verfügung, dann können Sie bei der Allianz auch direkt anrufen und dort Fragen ws zu tun ist um den Risikozuschlag
zu mindern oder das er wegfällt ...
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