Arbeitsentgeltgrenze
Gefragt am 19.05.201120:42 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4627
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2010 lag mein Bruttogehalt unter Berücksichtigung der Auszahlung von Tantieme über der Arbeitsentgeltgrenze. Im April 2011 erhielt ich eine Gehaltserhöhung, so dass ich auch ohne Bonuszahlungen im Jahr 2011 über der Entgeltgrenze liegen würde. Mein Arbeitgeber verweigert jedoch den Wechsel in die PKV im laufenden Jahr. Ist das berechtigt? Auch wenn ich letztes Jahr nur unter Berücksichtigung der Tantieme die Entgeltgrenze erreicht habe, ist die Überschreitung für 2011 doch gesichert! Über Antworten und Ratschläge, ob ich ein Anrecht auf einen sofortigen Wechsel habe, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
20:42 Uhr
Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Privat)
Hallo,
in welchem Jahr wurde die Tantieme ausgezahlt? Fällt diese berechnungstechnisch in das Jahr 2010 oder 2011?
Ihr AG hat aber recht. Maßgebend ist die Betrachtung des regelmäßigen Einkommens, dabei ist eine Tatieme meist nicht Jahr für Jahr gleich.
"Bei der Ermittlung werden natürlich erstmal das klassische Arbeitsentgeld berücksichtigt, also der Lohn. Dazu sind auch regelmäßig gezahlte und vereinbarte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen und regelmäßige Gewinnbeteiligungen zu zählen ...
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