Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Korrektur von fehlerhafter Buchung des Vorsteuerbetrages aus Vorjahr

Kurz zum Unternehmen: Keine doppelte Buchführung, Ist-Versteuerung, Umsatzsteuerpflichtig, buchen im SKR03,
Ich habe folgendes Problem. Bei der Buchung von echten Schadenersatz (unterliegt keiner USt) wurde aus Versehen Vorsteuer 19% abgezogen ( Software mit VSt Automatik, Tippfehler). Die Buchung erfolgte im Jahr 2013.
USt Erklärung, EÜR, gesonderte Feststellung der Einkünfte 2013 bereits an das FA versendet. Die Frage ist wie soll ich jetzt vorgehen um den Fehler zu beseitigen?
Berichtigte USt Erklärung abgeben mit Korrektur der VSt Beträge?
Durch den falschen Abzug des VSt Betrages sind aber auch die Eingaben bei der Gewinnermittlung in der EÜR und gesonderten Feststellung der Einkünfte auch nicht richtig.
Darf ich überhaupt, und wenn ja in welchen Jahr, Korrekturbuchungen zu diesem Fall vornehmen?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die USt-Erklärung 2013 ist gem. § 153 AO zu berichtigen.

Der Gewinn im Jahr 2013 bleibt unverändert, da im Jahr 2013 -davon gehe ich aus- die falsch gebuchte Vorsteuer vom Finanzamt tatsächlich erstattet wurde.
Nun wird im Jahr der Korrektur dieser Betrag wieder an das Finanzamt zurück gezahlt (Zufluss-/Abflussprinzip, § 11 EStG) und entsprechend im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe berücksichtigt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Vorsteuer

StB Steffen Becker

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35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
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E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
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Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
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