innergemeinschaftlicher erwerb
August 30, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Kunde D aus Deutschland bestellt bei einer Firma A aus Holland Rohre. Die Firma A aus Holland beauftragt Firma S aus Schweden mit der Lieferung der Rohre zur Niederlassung der Firma A nach Polen. Vertraglich vereinbart ist, dass der Kunde D aus Deutschland die Rechnung von Firma S aus Schweden für die Lieferung der Rohre von Schweden nach Polen erhält und bezahlt. Die Rechnung wurde von Firma S mit 23 % UST ( Polen), der deutschen UST-ID NR vom Kunden D und der polnischen ID- Nr der Firma S ausgestellt. Kunde D aus Deutschland hat diese Rechnung in voller Höhe mit der polnischen USt bezahlt.Firma A aus Holland hat die Rohre in Polen weiterverarbeitet und dann nach Deutschland an den Kunden D geliefert. Dafür erhielt derr Kunde D aus Deutschland eine neue Rechnung von Firma A aus Holland ohne UST.
Frage: Ist die Rechnung der Firma S aus Schweden so korrekt gestellt ?Ist die Firma S aus Schweden berechtigt, die polnische UST Ihrer Rechnung auszuweisen? Wie verbucht der Kunde D aus Deutschland diese Rechnung ( SKR 03) oder kann er darauf bestehen, dass die Firma S aus Schweden eine neue Rechnung ohne UST- Betrag ausstellt? Eine Kopie der Rechnung im Anhang. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
M.E. liegen hier zwei Geschäfte vor. Zum einem haben Sie eine Vertrag mit der Firma S aus Schweden und zum anderen einen Vertrag mit der Firma A aus den Niederlanden abgeschlossen.
Ein Reihengeschäft dürfte hier nicht vorliegen, da die Rohre von der Firma A verarbeitet wurden und die Vertragsbeziehungen nicht in einer Kette stattfanden, sondern einzeln zwischen den Firmen. Auch wenn Sie ursprünglich nur bei der Firma A bestellt hatten.
M.E. wird in der Rechnung der Firma S die Umsatzsteuer ausgewiesen, weil die Ort der Lieferung nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht in Polen lag. Das kann unterschiedliche Gründe haben. So kann es sein, dass die Lieferung der Rohre aus einem Lager oder einer Betriebsstätte der Firma S in Polen erfolgte. Indiz dafür ist die Verwendung der polnischen Umsatzsteuer ID.
Sie können jedoch probieren sich die Umsatzsteuer durch das Vorsteuervergütungsverfahren erstatten zu lassen.
Die Firma A erbringt m.E. aus deutscher Sicht für Sie die innergemeinschaftliche Lieferung. Sodass Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern müssen (reverse charge Verfahren). Hier führen Sie die Umsatzsteuer für die Firma A in Deutschland ab und bekommen die Vorsteuer erstattet. Es wurde in der Rechnung zurecht keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
In der Buchhaltung können Sie sich ein separates Konto im Bereich der Vorsteuer anlegen und die Umsatzsteuer dazwischen parken, wenn Sie das Vorsteuervergütungsverfahren anwenden wollen.
Andernfalls ist die polnische Umsatzsteuer Aufwand, d.h. es handelt sich um Nebenkosten des Erwerbs der Ware oder des Materials, je nach Zweck der Rohre.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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