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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Kleinunternehmer Einkauf im Drittland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kleinunternehmer i.S.D. § 19 UStG. Letzten Monat habe ich Waren im Drittland (Ras Al Khaimah), Freihandelszone 0% MwSt. über das Internet per PayPal gekauft. Dabei handelt es sich um digitale Waren, wie Lizenzschlüssel, Downloads usw. Ich habe eine Nettorechnung (keine Steuer ausgewiesen, aber auch kein Hinweis, dass z.B. 0% VAT enthalten sind) erhalten.
Dabei handelt es sich um einen B2B Großhändler. Weil ich die Ware direkt in diesem Portal herunterladen konnte, kam ich natürlich nie mit dem Zoll in Berührung.

Muss ich diese Waren in Deutschland extra versteuern lassen? Wenn ja, wo und wie? Zoll, Finanzamt?
Laut diesem Beitrag hier muss ich keine Steuern zahlen, was mich etwas verwundert.
http://frag-einen.com/steuerberater/umsatzsteuer/frage_zu_geschaeft_mit_unternehmer_aus_drittland-5006.html

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Nach dem Sachverhalt liegen umsatzsteuerrechtlich sonstige Leistungen vor. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, ausgeführt wird, wird nach § 3 a Abs. 2 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Unter diesen Voraussetzungen wären die sonstigen Leistungen in Deutschland zu versteuern, weil Sie als Empfänger Ihr Unternehmen in Deutschland betreiben. Sie haben deshalb bei Ihrem zuständigen Finanzamt entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben, und die sonstigen Leistungen mit 19% zu versteuern, auch wenn Sie Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG sind.

Software ist zollrechtlich keine Ware. Eine Zollanmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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Anton Pernitschka

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