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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Umsatzsteuer auf Amazongebühren

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Vorsteuerabgabe :

Ich verkaufe über Amazon und muss als Unternehmer die Umsatzsteuer auf Amazongebühren an den deutschen Staat abführen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, zu welchem Zeitpunkt ich die Gebühren versteuern muss. Von Amazon erhalte ich lediglich den 14tägigen Abrechnungsbericht, aber keine seperate Gebührenauführung.
In dem Abrechnungsbericht tauchen zwar die Gebühren auf, aber eben keine aufgeführte Gebührenberechnung.
Ich hoffe Sie können mir zur oben genannten Frage behilflich sein und mir auch sagen, wo ich dies in der Elster-Vorsteuerabgabe eintragen kann, um dies auch gleichzeitig als Vorsteuer geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Nach § 4 Nr. 9 a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, umsatzsteuerfrei. Hierunter fallen nach UStAE 4.9.1 Abs. 2 Nr. 1 auch die Bestellung und die Übertragung von Erbbaurechten.

Nach dem Sachverhalt fällt durch die Übernahme der Erbbauzinsen durch den Mieter somit keine Umsatzsteuer an.

Erbbauzinsen sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. In ihrem Fall erhöhen die Erbbauzinsen ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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Anton Pernitschka

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