Vorsteuer bei Kostenfestsetzungantrag
Sehr geehrte Damen und Herren.
Mein Mann und ich besitzen gemeinsam (jeweils hälftig) ein bebautes Grundstück. Auf dem Grundstück steht ein
Gebäude, welches von meinem Mann sowohl betrieblich genutzt wird (er betreibt dort ein Hotel) als auch unsere privaten Wohnräume beherbergt. Ebenso wird das Grundstück sowohl privat als auch für den Betrieb genutzt. Mein Mann ist Einzelunternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt.
Wir beide wurden als Grundstückseigentümer von einem Nachbarn verklagt. Es soll ein Zaun der von uns an der Grundstücksgrenze gesetzt wurde wieder beseitigt werden.
Muss beim Kostenfestsetzungsantrag mein Mann nun als vorsteuerabzugsberechtigt angegeben werden, auch wenn die Kosten nicht über den Betrieb abgesetzt werden sollen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.