Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Rechnung bei Kleinunternehmerregelung zwischen Deutschland und Österreich

Guten Tag,
ich habe ein Nebengewerbe angemeldet (Deutschland) welches ich für eine befristete Zeit testen möchte im Bereich Eventorganisation (Kleinunternehmerregelung) . Bereits habe ich Aufträge erhalten und nun stellt sich mir folgende Frage:

Für eine Veranstaltung in Österreich für ein Österreichischen Kunden werde ich operativ kleinere PR-Aktionen durchführen. Hierzu benötige ich lokales Personal. Diese haben alle (Studenten) ein Kleingewerbe angemeldet und können mir Rechnungen stellen.

Nun stellen sie mir diese ja aus Österreich ohne Ust. mit verweiß auf die Ust Befreiung laut Kleinunternehmerregelung in Österreich. Sie haben keine UID, bzw. ATU Nummer. Nun ist die Frage ob es mir zum Nachteil wird, da ich ja auch in der deutschen Kleinunternehmerregelung bin und keine Vorsteuerabzugs-Berechtigung habe.

Muss ich für Grenz-übergreifende Rechnungen immer die Deutsche Ust dann selber zahlen, obwohl sie ja Kleingewerbetreibende sind laut Österreichischen Recht und auch dort die Veranstaltung ist (Manchmal ist die Veranstaltung auch in Deutschland)?? Oder wie kann ich es umgehen das ich hier Nachteile habe? Ich selber habe eine UID-Nr. beantragt.

Vielen Dank!!!

Ralph J. Schnaars



sehr geehrter Fragesteller,


sehr schön wäre, wenn alle – Ihre eigene Firma, aber auch
die Subunternehmer eine UmsatzsteuerIdentnummer hätten.

Die Beantragung der UID ist ja auch ziemlich unproblematisch,
so dass Sie Ihre Subunternehmer dazu anhalten könnten.

Allerdings ergibt sich auch sonst keine Schwierigkeit, wenn
Sie Nachweise zu der jeweiligen Rechnung nehmen, die
zeigen, dass Ihre Subunternehmer (ebenfalls) Kleinunternehmer
sind und keine Umsatzsteuer berechnen müssen.




Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen


mit freundlichem Gruß

Ralph J. Schnaars

STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de


fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vorsteuer

Ralph J. Schnaars

Ralph J. Schnaars

Norderstedt

wir bieten ...-... einfache Ideen, Gestaltungen für den wirtschaftlichen Erfolg, Gestaltungen zum Steuernsparen, Beratung und Lösung von Aufgaben in der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer etc, betriebswirtschaftliche Beratung z.B. zu Rating und Basel II, GmbH-Beratung, Steuerminderung, ganzheitliche Steuerberatung ohne Duftkerze, Insolvenz-Hospiz (Insolvenzbegleitung), Hebamme für Firmengründung, einfach creative Steuerberatung bundesweit

vollständiges Profil