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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen, um Vorsteuer abziehen zu können?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Tatiana Busch, Inhaberin eines kleinen Unternehmens und stehe vor der Frage, welche Voraussetzungen mein Unternehmen erfüllen muss, um Vorsteuer abziehen zu können. Ich habe in der Vergangenheit bereits einige Ausgaben getätigt, bei denen Vorsteuer angefallen ist. Nun bin ich mir unsicher, ob ich diese Vorsteuer tatsächlich abziehen kann und wie ich das am besten anstellen sollte.

Mein Unternehmen ist im Bereich des Online-Handels tätig und ich bin sowohl im In- als auch im Ausland aktiv. Ich habe gelesen, dass es bestimmte Kriterien gibt, die mein Unternehmen erfüllen muss, um Vorsteuer abziehen zu können, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich alle diese Voraussetzungen erfülle. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Fehler mache und keine Vorsteuer falsch abziehe, da ich nicht möchte, dass mein Unternehmen deswegen in Schwierigkeiten gerät.

Könnten Sie mir bitte erklären, welche konkreten Voraussetzungen mein Unternehmen erfüllen muss, um Vorsteuer abziehen zu können? Gibt es bestimmte Nachweise, die ich erbringen muss, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können? Und gibt es eventuell auch Ausnahmen oder Sonderregelungen, die auf mein Unternehmen zutreffen könnten?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und bin gespannt auf Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Busch

Phillip Buchner

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vorsteuerabzugs in Ihrem Unternehmen. Als Steuerberater stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei diesem Thema weiterzuhelfen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass der Vorsteuerabzug für Unternehmen eine Möglichkeit darstellt, die gezahlte Umsatzsteuer auf betrieblich veranlasste Ausgaben von der Finanzverwaltung zurückzuerhalten. Um Vorsteuer abziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden werde ich Ihnen die wichtigsten Kriterien erläutern, die Ihr Unternehmen erfüllen muss, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.

1. Unternehmerische Tätigkeit: Ihr Unternehmen muss eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, um Vorsteuer abziehen zu können. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmerin Umsätze tätigen, die gegen Entgelt erfolgen.

2. Steuerpflichtige Umsätze: Die Ausgaben, für die Sie Vorsteuer abziehen möchten, müssen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen stehen. Das heißt, dass die Ausgaben für Ihr Unternehmen zur Erzielung von Einkünften dienen müssen.

3. Steuerlich relevante Ausgaben: Die Ausgaben, für die Vorsteuer abgezogen werden soll, müssen der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass die Ausgaben nicht von der Umsatzsteuer befreit sein dürfen.

4. Vorsteuerabzugsberechtigung: Sie müssen im Besitz einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein, um Vorsteuer abziehen zu können.

Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, müssen Sie in der Regel die entsprechenden Rechnungen und Belege vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass die Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist. Es ist wichtig, dass die Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten und ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Es gibt auch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die auf Ihr Unternehmen zutreffen könnten. Zum Beispiel gibt es spezielle Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel im EU-Raum. In solchen Fällen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Buchner

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Phillip Buchner