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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Whg in Deutschland / Leben im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem 01.08.2010 aus Deutschland abgemeldet und wohne in Ägypten.
Ich verfüge über eine Eigentumswohnung in Deutschland, die noch mit ca 118.000 Euro belastet ist.
Zum 01.04.2011 muss ich ein neues Darlehen abschliessen.
Da ich somit beschränkt steuerpflichtig im Bundesgebiet bin, aber keine Steuern durch Zinserträge und Mieteinnahmen zahlen möchte, habe ich folgende Frage an Sie:

Die Whg hat eine Warmmiete von 1027 Euro (kalt 800 Euro) monatlich.
Ich habe folgende Angebote im Anhang beigefügt. Die Laufzeit beträgt 2 oder 5 Jahre.
Welchen Prozentsatz und welche Laufzeit soll ich als Tilgung nehmen?
Wieviel kann ich noch abschreiben für das Jahr 2010 und 2011?
Entscheidend ist, dass ich keine bzw wenig Steuer in Deutschland zahlen möchte.
Glauben Sie,dass sich die Zinslage ändert und ich 5 Jahre Laufzeit nehzmen soll oder eher 2 Jahre?



Bitte um eine Kurze Antwort.

MFG

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Zinsentwicklung kann keiner vorhersagen, wenn Sie Sicherheit wollen, dann nehmen Sie die 5 jährige Zinsbindung bis zum 30.04.2016 mit 1%iger Tilgung. Diese Entscheidung kann ich Ihnen aber nicht abnehmen.

Wenn Sie in D keine weiteren Einkünfte haben sind lediglich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht zu versteuern. Da Sie von den Mieteinnahmen die Werbungskosten abziehen können und für die Besteuerung die Grundtabelle zugrunde gelegt wird, müssen Sie nach dem heutigen Gesetzesstand mit keiner Einkommensteuerbelastung ab 2011 rechnen, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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