Vermietung von Eigentumsanteilen an Miteigentümer
März 4, 2012 | 35,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Sachverhalt:
Meine Frau und ich sowie meine Eltern haben das Grundstück mit EFH gekauft, in dem meine Eltern schon lange zur Miete gewohnt haben.
Jede Person ist nun zu einem Viertel im Grundbuch eingetragen.
Es gibt zwei Darlehen.
Frage:
Kann ich die 50% des Hauses, die mir und meiner Frau gehören, an meine Eltern vermieten (um meinen Anteil der Zinsen, Gerichts- und Notarkosten abzusetzen)?
Wir würden dann einen Mietvertrag über 75% der ortsüblichen Miete abschließen (das was meine Eltern bezahlt haben als sie noch Mieter waren)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Angaben zufolge bilden Sie, Ihre Frau und Ihre Eltern eine Grundstücksgemeinschaft. Das EFH steht im Miteigentum der Grundstücksgemeinschaft. Ihre Eltern nutzen das EFH über ihren Miteigentumsanteil hinaus. Wenn die Grundstücksgemeinschaft nach Außen als Vermieterin vertritt, somit den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich verwirklicht und der Mietvertrag zwischen der Grundstücksgemeinschaft und Ihren Eltern dem Fremdvergleich standhält, erzielt die Gemeinschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche einheitlich und gesondert festzustellen sind. Das heißt Werbungskosten werden zunächst in der Ermittlung der gemeinsamen Gewinne berücksichtigt. Gemeinschaftliche Einkünfte werden den Miteigentümern entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zugerechnet. Sie und Ihre Frau sollen die anteiligen Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben. Bei Ihren Eltern werden ihre Anteile an den Einkünften steuerlich nicht berücksichtigt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
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