Absetzung von Kreditzinsen
Januar 28, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Andreas Schupp
Ich vermiete künftig die von mir bislang selbst genutzte Wohnung.Diese Wohnung war schuldenfrei. Jetzt kaufe ich mir eine neue Wohnung zur Eigennutzung und muß dafür ein Darlehen aufnehmen, da mein Eigenkapital in der alten Wohnung steckt. Wie kann ich das Darlehen gestalten, dass ich die Kosten daraus künftig steuerlich unter Vermietung gelten machen kann?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Hinzufügen, Weglassen, Ändern von Lebenssachverhalten oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können.
Schuldzinsen können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn Sie mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang stehen (§ 9 EStG).
Da für die vermietete Wohnung kein Darlehen mehr zu bezahlen ist, könnten die Schuldzinsen nur noch dann abgezogen werden, wenn Sie in diese Wohnung z. B. Erhaltungsaufwendungen durchführen und dafür den Betrag X aus dem Kredit verwenden.
Hier wäre dann ein Darlehen gegeben das man auch entsprechend nach den jeweiligen Anschaffungskosten der damit finanzierten Ausgaben aufteilen kann.
z.B. Kredit 200.000,- € davon für Wohnungskauf 180.000,-€ - Mietwohnungsrenovierung 20.000,-€
Hier wären 10 % des Darlehens für Vermietungseinkünfte verwendet und damit steuerlich abziehbar.
Die Kreditkosten für die eigengenutzte Wohnung allerdings können im Hinblick auf § 12 EStG nicht abgezogen werden, da es hierbei um Kosten der privaten Lebensführung handelt.
Sie können immer nur die Aufwendungen steuerlich geltend machen, die mit der Einkunftserzielung im Zusammenhang stehen.
Im Übrigen ist es sinnvoll zuerst die Schulden zu tilgen die die Privatsphäre betreffen und dann erst diejenigen die der Einkunftserzielung geschuldet sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen habe.
Soweit noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schupp
STEUERBERATER
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