Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Absetzen von Renovierungsarbeiten am vermieteten Objekt bei der Steuer

Unser zu versteuerndes Einkommen betrug bisher ca. 35 000,00 Euro (schwankt etwas, bedingt durch schwankende Nebeneinkünfte).

In 2012 erzielen wir Einkünfte aus Vermietung in Höhe von 13800,00 Euro/jährlich.

Eine Renovierung in Höhe von ca. 15.000,-Euro ist geplant.

Frage: Ist es vorteilhaft, diese Renovierung schon in 2012 vornehmen zu lassen, um Steuern zu sparen? Und wenn ja, sollen diese Renovierungskosten über 1,2 oder 3 Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden?

Herzlichen Dank für die Antwort!

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ein besonderes Sparpotenzial im Jahr 2012 ist nicht erkennbar. Die Renovierung dieses Jahr durchzuführen wäre sinnvoll, wenn im Jahr 2013 ff. signifikante Steuersenkungen geplant wären oder Ihr Einkommen deutlich steigt und damit der Steuersatz des durch die Aufwendunegen geminderten Einkommens. Beides ist laut Sachverhalt nicht erkennbar. Daher ist der Investitionszeitpunkt ohne Einfluss auf das steuerliche Ergebnis.

Über die Verteilung der Aufwendungen sollte schon nachgedacht werden, da sich ein Progressionsvorteil ergibt, wenn jeweils nur ein Teil abgesetzt wird und somit in einer günstigeren Progressionszone eine höhere Steuerersparnis eintritt. Dieser Effekt wird durch den Zinseffekt geschmälert, der sich dadurch ergibt, dass die Steuerzahlung erst später gemindert wird. Nach Ihren Angaben sollte nicht länger als auf zwei oder drei Jahre verteilt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

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Die gesetzliche Berufsbezeichung

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Berufsrechtliche Regelungen:

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Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

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