Ist mein Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt wenn Provisionen überwiegend aus Nicht EU Ländern kommen?
Mai 31, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von Grit Weidauer
Frage zum Umsatzsteuer Recht:
Mein Unternehmen erhält Provisionen überwiegend aus dem Nicht EU Raum.
Die Provisionen sind für die Vermittlung von Kunden die über das Internet generiert werden. Die Kunden werden generiert in dem Interessenten auf bestimmte deutsche Webseiten geleitet werden.
Ist mein Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt?
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Annahme, dass Sie die Vermittlungsleistung an einen anderen Unternehmer erbringen, sind Ihre Leistungen analog § 3 a Abs. 2 UStG beim Leistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig. Für diese muss er analog § 13 b Abs. 2 Nr. 1 UStG in seinem Land das Reverse-Charge-Verfahren beachten.
Der Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG gilt für steuerfreie Umsätze. Da Sie allerdings Umsätze ausführen, die in Deutschland nicht steuerbar sind, gilt der Vorsteuerausschluss nicht.
Nach Ihren geschilderten Angaben ist Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre nicht steuerbaren Umsätze in der Umsatzsteuererklärung anzugeben.
Mit besten Grüßen
Grit Weidauer
Steuerberatung München
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