Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer freiberuflich Notarzt und freiberuflich Berater Start-Up

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation:

Werde ab nächsten Monat freiberuflich Dienste nebenbei als Notarzt machen. Das Honorar dafür ist soweit mir bekannt ist von der Umsatzsteuer befreit.
Gleichzeitig bekomme ich noch von meinem Start-Up (Hauptgesellschafter, GmbH) ein Beraterhonorar jeden Monat.

Wird am Ende des Jahres dann alles zusammen gerechnet?? Dann müsste ich nämlich Umsatzsteuer bezahlen, da ich weit über die 17.500/ Jahr komme.

Oder werden die nicht umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte (Notarzt) dann separat behandelt?? Ich würde nämlich nur mit dem Beraterhonorar aus der GmbH nicht über 17.500/ Jahr kommen.

Können Sie mir weiterhelfen?


Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Ihre freiberufliche Tätigkeit als Notarzt ist nach § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuer-gesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, während Ihr Beraterhonorar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.

Sofern Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen möchten, darf der Umsatz aus Ihrer Beratertätigkeit die Schwelle von 17.500,00 EUR nicht übersteigen. Haben Sie die Beratertätig-keit während des laufenden Jahres aufgenommen, so ist der Umsatz aus der Beratertätigkeit in einen Jahresumsatz umzurechnen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 UStG).

Der Umsatz aus Ihrer Tätigkeit als Notarzt wird bei der Ermittlung der Umsatzschwelle von 17.500,00 EUR nicht berücksichtigt (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG).

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges