Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Webdesign - Rechnungsstellung an Verein in Österreich

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ich bin selbst Kleinunternehmer, und möchte gerne wissen, wie ich eine Rechnung für Webdesign-Arbeiten für einen Verein in Österreich stellen muss.

Der Verein verfügt nur über eine Steuernummer, jedoch keine Ust.-ID. Soweit ich das im Voraus einsehen kann, brauche ich beim Reverse-Charge-Verfahren für meine Zusammenfassende Meldung ans Finanzamt immer die Ust.-ID des Vertragspartners.

Würde dies bedeuten, dass ich eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen muss, obwohl ich selbst Kleinunternehmer bin?

Nochmal die Details auf einen Blick:
- Ich bin Kleinunternehmer (nehme §19 UStG in Anspruch, habe aber eine Ust.-ID für Auslandsgeschäfte erhalten)
- Rechnung an Kulturverein in Österreich (Steuernummer vorhanden, aber keine Ust.-ID)
- Webdesign/Anpassungsarbeiten von vorhandener Website des Kunden

Wie muss meine Rechnung nun aussehen, also kann ich eine normale Kleinunternehmer-Rechnung stellen, oder eine Reverse-Charge-Rechnung (wie gebe ich das in der Zusammenfassenden Meldung an?), oder tritt ein anderer Fall ein, und wenn ja, welcher?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und
Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Aus meiner Sicht liegt hier kein Fall des Reverse Charge vor. Ein Verein ist im Grundsatz nicht unternehmerisch tätig und laut Ihrer Schilderung ist dem Verein auch keine österreichische USt-ID erteilt worden.

Damit liegt der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG damit in Deutschland und Sie können eine Rechnung nach Maßgabe des § 19 UStG ausstellen, also ohne USt-Ausweis und ohne Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Umsatzsteuer

Oliver Burchardt