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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei Handwerks- bzw. Bautätigkeit im Ausland

Ich bin Handwerker mit Sitz Deutschland. Wir renovieren derzeit für einen Auftraggeber Wohnungen in Österreich. Wir beschaffen das Material vor Ort in Österreich und bauen es dort ein. Der Auftrag läuft ca. 6 - 8 Wochen, so lange sind wir dort auf der Baustelle. Aus Deutschland haben wir nur das Werkzeug und die Maschinen mitgebracht, die wir später wieder mit zurücknehmen.

(Tätigkeiten: Entrümpelung, Ausbau, Ensorgung, Wände ziehen, Decken abhängen, Bodenbeläge, Küchen-/Sanitäreinbau etc.)

Der Auftraggeber (Eigentümer der Wohnungen) wohnt in einem Drittland (Nicht-EU). Er hat aber eine österreichische Umsatzsteuer-ID, da er dort Wohnungen vermietet, darauf fällt in Österreich Umsatzsteuer an.

Ich muss jetzt die 1. Rechnung stellen.

Muss ich dem Kunden Umsatzsteuer berechnen? Ist das Ganze umsatzsteuerfrei?
Er sagt, dass es ihm komisch vorkommt, wenn ich deutsche Umsatzsteuer berechne, da er die Steuer ja als Vorsteuer gegenüber dem österreichischen Finanzamt geltend machen muss.

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie erbringen eine Werkleistung an Grundstücken im EU-Ausland. Nach deutscher Lesart ist der Ort der Leistung in Österreich, § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG. Es fällt auf jeden Fall KEINE deutsche Umsatzsteuer an.

Es liegt auch KEINE innergemeinschaftliche Dienstleistung nach § 3a Abs. 2 UStG vor, nach der Sie eine Rechnung netto stellen müssten.

Im Ergebnis müssen Sie den Vorgang in Österreich prüfen lassen, da jedenfalls dort der Ort der Leistung ist. Sollte Österreich eine EU-harmonisierte Regelung des Reverse-Charge-Verfahrens haben, wie sie bei uns existiert, würde ich sagen, dass Sie evt. eine Rechnung OHNE österreichische USt stellen müssen mit Hinweis auf Reverse Charge und der Leistungsempfänger führt diese Steuer für Sie ab.

Sie müssen daher die umsatzsteuerliche Lage in AUT klären lassen. Jedenfalls ist eine Rechnungsstellung mit DEUTSCHER Umsatzsteuer nicht korrekt.

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Experte für Umsatzsteuer

StB Patrick Färber