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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung parallel - Rechnungsstellung

Ich baue gerade einen Onlineshop für gebrauchte LP/CD/DVD auf. Ware beziehe ich bisher ausschließlich von Privatpersonen. somit habe ich steuerlich für die Differenzbesteuerung optiert. Da es sich bei den Einkäufen nur um Kleinstbeträge (in der Rgel bis 100 EUR) handelt, werde ich die Gesamtsummenbildung (Verkäufe abzgl Einkäufe)
zur Ermittlung der Umsatzsteuer zur Anwendung bringen.
Der Verkauf erfolgt an Privatpersonen weltweit.

Ca. 10-15% ist Ware, die ich als Neuware mit Ust eingekauft habe und auch als solche (also auch mit MwSt-Ausweis) wiederverkaufe.
Für Gebraucht- und Neuware werden getrennte Aufzeichnungen geführt.

Die sich ergebende Frage betriftt nun die Rechnungsstellung:
wenn ein Kunde online jetzt Neuware (19%) und gleichzeitig Gebrauchtware (Differenzbesteuerung) bestellt, müssen dann 2 getrennte Rechnungen erstellt werden (was für den Kunden ja schwer nachvollziehbar ist) oder ist es möglich eine Rechnung zu erstellen und bei jedem Artikel den betreffenden Steuersatz (19% bzw. 0%) anzugeben? Buchungstechnisch werden die Beträge natürlich gesplittet und getrennt aufgezeichnet.

Steuerberater Udo Glinka

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung enthalten.

Das heisst Sie können auf ener Rechnung neben Umsätzen mit verschiedenen Steuersätzen auch differenzbesteuerte Umsätze aufführen. Es muss nur eindeutig aus der Rechnung hervorgehen was welchem Steuersatz unterworfen wurde bzw. welche Artikel differenzbesteuerz wurden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

MFG Udo Glinka (StB)

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