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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei Umzügen innerhalb der EU und Drittland

Hallo,

wir sind im Umzugs- und Transportwesen zuständig. Wir arbeiten quasi als Subunternehmer für eine deutsche Firma.

Die Rechnungen gehen immer an das deutsche Unternehmen!

Wie verhält sich eine Umzugs/Transportleistung von Drittland an ein EU-Land?
Wie verhält sich eine Umzugs/Transportleistung von EU-Land an ein Drittland?

Wie verhält sich eine Umzugs/Transportleistung von Deutschland an ein EU-Land?
Wie verhält sich eine Umzugs/Transportleistung von EU-Land nach Deutschland?

Wie verhält sich eine Umzugs/Transportleistung von Drittland nach Deutschland?
Wie verhält sich eine Umzugs/Transportleistung von Deutschland nach Drittland?

Ist in allen Fällen die Umsatzsteuer anzuwenden oder gibt es besondere Regelungen wie Befreiungen, Leistungsort woanders etc. oder Versteuerung im EU-Land?

Eine kurze Antwort wie "normal" Umsatzsteuerpflichtig mit gesetzlicher Regelung würde mir schon genügen...

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

seit der Änderung des UStG in 2010 werden Beförderungsleistungen von Gegenständen zwischen 2 Unternehmen wie "normale" B2B-Umsätze behandelt, unabhängig davon, wo die Beförderung tatsächlich stattfindet, d.h. sie sind steuerbar und steuerpflichtig am beim Sitzort des Empfängers, hier DE, § 3a II UStG.

Daher ist in allen von Ihnen genannten Fällen eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer 19% auszustellen, wenn Sie und Ihr Kunde jeweils deutsche Unternehmen sind.

Ich hoffe, die Frage ausreichend beantwortet zu haben.

MfG
P. Färber, StB

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StB Patrick Färber