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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Digitale Ware aus Drittland - Umsatzsteuer?

Guten Tag,

Ich bin Kleinunternehmer und kaufe DIGITALE Waren in einem Drittland ein. Die Ware bekomme ich per Email. Der Lieferant schreibt mir natürlich eine Rechnung ohne MWST. Meine Frage ist, muss ich ans Finanzamt noch 19% Umsatzsteuer zahlen, da es ja keine Einfuhrumsatzsteuer auf digitalen Waren gibt?

Beispiel:
Ich kaufe digitale Waren (z.B Product Key) im Drittland ein für 100,00€ Netto - muss ich noch 19% ans Finanzamt zahlen?

Vielen Dank!

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Soweit die Waren umsatzsteuerlich als Lieferung zu betrachten sind, muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Hier wäre zu prüfen, wer die Ware ins Inland verschafft.

Soweit die Waren umsatzsteuerlich als sonstige Leistung zu betrachten sind, fällt deutsche Umsatzsteuer an, bei der die Steuerschuldnerschaft gem. §13b UStG auf Sie als deutschem Unternehmer der die Leistung empfängt übergeht.

Danach stellt sich dann die Frage nach dem Vorsteuerabzug.

Ich empfehle Ihnen hierzu eine eingehende Beratung bei Ihrem Steuerberater. Grenzüberschreitende Geschäfte sind zwar in den letzten Jahrzehnten wesentlich vereinfacht worden, bergen jedoch noch eine ausreichende Menge an Fallstricken.

Ich hoffe Ihre Frage ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Umsatzsteuer

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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