Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflich als Übersetzerin tätig und war bisher laut Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit. Mein gesamter Umsatz aus dem Jahr 2015 liegt höher als die Bemessungsgrenze für diese Kleinunternehmerregelung (über 17.500 Euro), allerdings stammt ca. die Hälfte meines Umsatzes von Kunden aus Österreich und Frankreich. Mein Umsatz von Kunden aus Deutschland liegt weit unter 17.500 Euro. Mein letzter Steuerberater hatte mir gesagt, dass Umsätze aus dem europäischen Ausland für diese Bemessungsgrenze nicht berücksichtigt werden, das heißt, dass für die Kleinunternehmerregelung nur die Umsätze gezählt werden, die von Kunden in Deutschland erzielt werden. Nun habe ich darauf vertraut und auch dieses Jahr keine Umsatzsteuer verlangt. Das Finanzamt verlangt jedoch JETZT, dass ich die Umsatzsteuer nun jeden Monat voranmelde und abführe. Ist das wirklich korrekt bzw. hat sich diese Regelung etwa geändert? Mein ehemaliger Steuerberater ist leider im Ruhestand und kann mir da nicht mehr helfen... Wenn das Finanzamt darauf besteht, muss ich nun tatsächlich für alle Rechnungen an Kunden in Deutschland nachträglich die Umsatzsteuer zahlen (und bei den Kunden einfordern)? Das wäre wohl äußerst unangenehm, wenn überhaupt möglich... Muss ich im schlimmsten Fall die Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen? Und, benörige ich dann auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Ich möchte / muss kein Gewerbe anmelden, da ich Freiberufler bin. Laut Finanzamt muss ich bis zum 10. des Monats diese Voranmeldung machen, das heißt, ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen