Nutzung Kleinunternehmerregelung bei GbR
August 30, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Kleinunternehmerregelung.
Meine Frau besitzt Garagen (im Alleineigentum), mit deren Gesamtumsatz (ca. 18.000 Euro) sie noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Sie nimmt diese auch in Anspruch.
Wir würden nun gerne weitere Garagen zwecks Vermietung ankaufen.
Wenn sie mit mir zusammen eine GbR zwecks Kauf weiterer Garagen gründet, würden dann die Umsätze der GbR unabhängig von der Vermietung aus dem Alleineigentum gesehen werden?
Sprich kann die GbR dann ggf. ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Beruflich bin ich selbständig, meine Frau ist Angestellte.
Zusatzfrage: Für den Fall, dass die Gründung einer GbR Sinn macht: Muss diese beim Gewerbeamt angemeldet werden? Oder genügt die Bekanntmachung (formloses Schreiben) beim Finanzamt?
Guten Abend,
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage.
Gründen Sie mit Ihrer Frau eine GbR, die selbst Garagen vermietet und die Kleinunternehmerregelung beansprucht, so wäre dieses zulässig. Die GbR wird selbst als eigenständige Unternehmerin gesehen, so dass Paragraph 19 UStG hier angewendet werden kann. Hier liegt auch kein Gestaltungsmissbrauch vor, solange nicht mehrere personenidentische Gesellschaften gegründet werden, die dann jeweils auch wieder die Kleinunternehmerregelung beanspruchen.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig. Es genügt die Anmeldung beim Finanzamt, da hier ja Einkünfte aus Vermietung und kein Gewerbebetrieb vorliegen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal mit Ihrer Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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