Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerberaterkosten

gewerblicher Grundstückshandel

Sehr geehrter Steuerberater,

A) wir möchten ein noch nicht geteiltes, grosses Grundstück mit 2 bebauten Parzellen und 1 nicht bebaute Parzelle für € 600.000 für 2230 qm kaufen. Aus finanziellen Gründen würden wir eine bebaute und eine nicht bebaute Parzelle wieder verkaufen und die letzte bebaute Parzelle selbst behalten, das bestehende Haus abreissen und neu bebauen.

Das verbleibende Haus darf als Denkmal nicht abgerissen werden, es ist baufällig und kann nur weit unter Bodenrichtwert für geschätzte € 125.000 bei 810 qm Bodenfläche verkauft werden.
Das zu verkaufende, unbebaute Grundstück soll € 280.000 für 710 qm kosten.
Das letzte bebaute Grundstück mit 710 qm möchten wir behalten und würden wir - wenn der Verkauf klappt - für € 195.000 bekommen.
Der Bodenrichtwert beträgt € 340/qm. Die Kosten für den Rückbau betragen € 20.000.

Frage: Wie berechnet das Finanzamt - konkret - den Gewinn, den wir eventuell realisieren würden? Mit dem Bodenrichtwert, einem Verkehrswertgutachten (dass es bislang nicht gibt) oder über eine eigene Methode?

B) Weil wir dort unbedingt wohnen möchten und das Grundstück nur als Einheit verkauft wird,
wir bereits in 2008 (wg. einem berufsbedingten Umzug) sowie in 2009 (aus gesundheitlichen Gründen) 2 weitere Immobilien verkauft haben und
wir mit dem o.g. Kauf /Verkauf in 2011 nochmals 2 weitere Immobilien verkaufen würden, noch folgende Frage:

Wie schaffen wir es nicht in die Kategorie "gewerblich tätig im Grundstückshandel" eingeteilt zu werden (was wir nicht sind)?

Zur Not: was kostet diese Steuer on top?

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