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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Steuer für Immobilienvermietung

Ich bin nicht in deutschland gemeldet. Lebe in Dubai. Moechte gerne eine Wohnung Cash kaufen und als Rendite vermieten. Wieviel muss ich von den Gewinneinahmen Steuern zahlen? 4440 euro Kaltmiete im Jahr Einnahme.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Angabe, die ich auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in Deutschland WEDER einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den in D erzielten Einkünften. Dazu zählen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Von den Mieteinnahmen können Sie die Werbungskosten, wie Abschreibung, Schuldzinsen, Instandsetzungsarbeiten, Wohnungsversicherungen, Grundsteuer usw. abziehen. Schätzt man diese Werbungskosten mit 2000 Euro, dann liegen zu versteuernde Einkünfte in Höhe von Euro 2.440 vor. Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Familienstand nach der Grundtabelle, wobei beschränkt Steuerpflichtigen der Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro nicht gewährt wird, er ist zu den 2.440 Euro zuzurechnen, sodaß sich ein zu versteuerndes Einkommen von Euro 10.440 ergibt. Die Einkommensteuer hieraus beträgt Euro 395 Euro, Solidaritätzuschlag fällt nicht an.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Immobilienbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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