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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Abschreibungswert einer Immobilie

Guten Tag,
Wie hoch ist der Abschreibungswert meiner vermieteten Immobilie?

Vorgeschichte:
Mein Schwiegervater hat in 2009 begonnen, ein Einfamilienhaus (Neubau) zu errichten.
Er hat € 60.000,00 Eigenkapital und € 60.000,00
Fremdkapital eingesetzt und "verbaut".
Enthalten ist der Grundstückskauf im Wert von € 20.000,00
Im Juni 2010 waren die finanziellen Möglichkeiten erschöpft, das Haus jedoch noch nicht fertiggestellt und nicht bezugsfähig.

Sachverhalt:
Meine Ehefrau und ich haben jetzt das Objekt in diesem Zustand für € 60.000,00 käuflich, notariell beglaubigt, erworben und zusätzlich € 35.000,00 für die Fertigstellung investiert.

Frage: Welchen Abschreibungswert kann ich für die Immobilie, ausschließlich fremdvermietet, ansetzen?
Der Wert der Immobilie ist ja durch das eingesetzte Eigenkapital meines Schwiegervaters deutlich höher als der von mir bezahlte Kaufpreis.

Wie stelle ich den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt dar?

Ich freue mich auf Ihre verbindliche Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

StB Kiehne Katja Kiehne

Lieber Fragestellung,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Anschaffungskosten sind die Kosten für die Anschaffung des Grundstücks und Gebäudes und Ihre weiteren Aufwendungen in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die von Ihnen investierten zusätzlichen 35.000 gehören mit zu den Anschaffungskosten. Ihr Kaufpreis von 60.000 ist aufzuteilen in einen Teil für den Grund und Boden und einen Teil für das Gebäude. Nur der Teil für das Gebäude zuzüglich der 35.000 kann anschließend als Absetzung für Abnutzung (AfA) im Rahmen der Werbungskosten gem. § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden.
Da ihr Schwiegervater Ihnen das Haus verbilligt überlassen hat, liegt hier insoweit eine Schenkung, also ein unentgeltlicher Erwerb vor. Hiervon kann keine Abschreibung vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kiehne
Steuerberaterin
Dipl.-Finanzwirtin (FH)

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Experte für Immobilienbesteuerung

StB Kiehne Katja Kiehne

StB Kiehne Katja Kiehne

Köln

Steuerberaterin seit 1998
Kanzlei mit Schwerpunkt Mandanten aus dem Gesundheitsbereich
Gutachterin im Bereich Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht
Wirtschaftsmediation
(Fortbildung über Zertifikatskurs an der Hochschule Wismar Mediatorin FH)

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