Zweitwohnsitzsteuer
November 14, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich habe eine Klage gegen die Stadt Köln gestellt, die die Zweitwohnsitzsteuer von mir fordert.
Frage:
1. Muss ich in Köln eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn ich nachweislich im Ausland war (Februar 2006 bis Juli 2007) und lediglich vergessen habe, meine Zweitwohnung abzumelden? Ich hatte kein Zimmer und keine Miete mehr in Köln. Zudem wurde das Haus mit dem angemeldeten Zweitwohnsitz während meines Auslandaufenthaltes abgerissen. Der Hauptwohnsitz in Berlin bei meiner Mutter diente in dieser Zeit außerdem nur, um noch eine gültige Postanschrift in Deutschland zu besitzen.
Wie komme ich am besten um die Zweitwohnsitzforderung herum? Welche Rechte habe ich? Welche Unterlagen/Nachweise helfen mir dabei?
Stimmt folgendes dazu, was ich im Internet gefunden habe: 2.Der melderechtliche Wohnsitz hat hierbei nur Indizwirkung. Steuerrechtlich kommt es darauf an, dass in Deutschland über keine Wohnung mehr Verfügungsmacht besteht.
Vielen Dank! Hoffe sehr auf Ihre aussagekräftige Antwort! Danke!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln wird seit dem 1.1.2005 auf Grund der Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2004, geändert durch die Fassung vom 18.12.2009, erhoben.
Nach § 1 der Satzung ist für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer das INNEHABEN einer Zweitwohnung im Stadtgebiet erforderlich.
Innehaben einer Wohnung bedeutet nach der Abgabenordnung (AO), dass die Wohnung Ihnen tatsächlich zur Nutzung, z.B. durch einen Mietvertrag, zur Verfügung steht. Wenn, wie Sie schreiben, in Köln kein Zimmer mehr bestand und auch keine Miete mehr bezahlt wurde, dann muss der Mietvertrag ab Februar 2006 gekündigt gewesen sein. Dann hätten Sie auch keine Wohnung mehr inne gehabt, da Ihnen keine Wohnung zur Verfügung gestanden hatte.
Spätestens jedoch seit dem Abriss des Hauses, stand Ihnen keine Wohnung mehr zur Verfügung.
Sie müssen daher die Kündigung des Mietvertrages der Wohnung bzw. des Zimmers der Stadt bzw. dem Gericht vorlegen. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass das Haus abgerissen wurde. Wenn Sie in Köln dann keine anderweitige Zweitwohnung inne hatten, kann auch auch keine Zweitwohnungsssteuer erhoben werden.
Zusammengefasst müssen Sie den Nachweis erbringen, dass der Mietvertrag gekündigt und das Haus abgerissen wurde. Diesen Nachweis können Sie auch über den Vermieter erbringen, in dem er Ihnen den Sachverhalt schriftlich bestätigt. Wenn Sie diesen Nachweis erbringen, dann müssen Sie ab der Aufhebung bzw. Kündigung des Mietvertrages bzw. dem Abriss des Hauses keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
Sie sollten hier einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vor Ort einschalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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