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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Treuhandkonten buchen

Guten Tag,

wir haben einen Kredit aufgenommen, der richtigerweise ja in dert Passiva als Verbindlichkeit erscheint und gebucht wird. Der Betrag ist zum Teil aber auf ein Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt gezahlt worden, auf dessen Namen das Konto auch geführt wird. Ist es richtig, daß dieses Treuhandkonto bei uns in der Buchhaltung als Forderung gebucht werden muss? uUnd wenn ja, auf welchem Konto muss ich dies denn buchen? Wenn ich fals liege, wäre ich dankbar, wenn Sie mir eine Info geben könnten, wie ich dieses Treuhandkonto zu behandeln habe.
Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Soweit der Darlehensbetrag auf das Treuhand-oder Anderkonto des Rechtsanwalts gezahlt wurde, müssen Sie dieses Konto als Forderung in Ihrer Buchführung behandeln.

Der Buchungssatz lautet wie folgt:

Treuhandkonto für Darl. Nr. im Soll an Darlehen im Haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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