Besteuerung des Verkaufs einer Webseite / Blogs
Dezember 29, 2011 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Es kann sein das ich in nächster Zeit eine Webseite die ich betreibe verkaufen werden. Käufer wird wahrscheinlich eine Einzelperson oder ein Unternehmen in den USA sein.
Da es sich um eine relativ hohe Verkaufsumme handelt (siebenstelliger Bereich), möchte ich diesen ungern mit meinem Einkommensteuersatz versteuern.
Frage: Welche Möglichkeiten bestehen die anfallenden Steuerkosten zu reduzieren, und wie aufwändig wären diese einzurichten? Es ist doch richtig das ich den Erlös auf diesem Wege versteuern müsste?
Ich selber bin Freiberufler, und verdiene unter anderem mit dieser Seite mein Einkommen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Grundsätzlich ist der Verkaufserlös in voller Höhe steuerpflichtig.
Es gibt allerdings verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sowohl die Höhe des Verkaufserlöses, den zeitlichen Anfall und/oder die Höhe des Steuersatzes beeinflussen können.
Bspw. könnte im Rahmen der Vertragsgestaltung über eine Verrentungslösung nachgedacht werden, die Ihnen den Zufluss des Erlöses nicht in einer Summe, sondern über mehrere Jahre sichert. Hierbei wäre, je nach Ihrer Einkommenssituation, eine Verringerung des Steuersatzes denkbar.
In Betracht kommt auch, im Verkauf eine Geschäftsaufgabe im Sinne des § 16 EStG zu sehen mit der Folge, daß hier ein verminderter Steuersatz zur Anwendung kommt.
Auch die Frage, welche Kosten den Verkaufserlös mindern, muß betrachtet werden.
In Ihrem Fall kann eine Beratung in diesem Forum nur einen sehr groben Überblick über den Sachverhalt und mögliche steuerliche Folgen bzw. Gestaltungsalternativen geben. Auch angesichts der im Raum stehenden Summe ist eine detaillierte steuerliche Beratung zwingend erforderlich. Ich rate Ihnen daher, sich von einem Kollegen vor Ort unter Betrachtung aller persönlichen Umstände beraten zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine solche Beratung zur Verfügung, wobei ich die hier gezahlte Gebühr selbstverständlich anrechnen würde. Wenn Sie Interesse an einer Mandatsübernahme haben, kontaktieren Sie mich bitte unter dem in meinem Profil genannten Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
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