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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Freelancer

Sehr geehrte Damen und Herrn,

mir würde eine Freelancer-Tätigkeit mit einem Stundensatz von 25 Euro angeboten, da ich mich nicht Einkommensteuergesetz für Freelancer (Freiberufler) auskenne, wende ich mich an Euch.
Meine Frage ist: wieviel Steuern muss ich zahlen?
Wenn: 4000 Euro Brutto Monatlich (bzw. 48000 im Jahr/das Geld in die Hand) von meinem Auftraggeber (bzw. Arbeitgeber) bekommen würde? und was kommt auf mich zu? neben Krankenversicherung und Private Altersvorsorge.

ich bin promovierte Naturwissenschaftler (37 Jahre alt), Steuerklasse 1 und habe keine Kinder.

Besten Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich müssen Sie den Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Diesen Gewinn ermitteln Sie durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG. Wei hoch Ihre Betriebsausgaben sind, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, dies müssen Sie mit einem Steuerberater detailliert besprechen. Daher kann ich Ihnen auch die Höhe der Steuerbelastung nicht nennen.

Ihre Tätigkeit dürfte in D der Umsatzsteuer unterliegen, der Regelsteuersatz liegt bei 19%, d.h. von 4000 Euro brutto müssen Sie die darin enthaltene Umsatzsteuer von 19% an das Finanzamt, vermindert um die Vorsteuer aus den Ihnen für Ihre Tätigkeit ausgestellten Rechnungen, an das Finanzamt abführen und zwar monatlich für das erste Jahr. Auch hier müssen Sie sich durch einen Steuerberater detailliert beraten lassen, da ich aus der Ferne nicht beurteilen kann, ob und wieweit Ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist.

Sie müssen sich entweder freiwillig oder privat krankenversichern und auch selbst für Ihre private Altersvorsorge sorgen.

Daneben müssen Sie überprüfen lassen, ob bei Ihnen überhaupt eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Da Sie nur für einen Auftraggeber tätig werden, können Sie scheinselbständig sein oder als arbeitnehmerähnlich angesehen werden, was zur Sozialversicherungs-und Rentenversicherungspflicht führen könnte. Auch hier müssen Sie sich detailliert durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.

Die Thematik ist sehr komplex!!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen, gemessen an Ihrem Einsatz, einen Einblick in die Problematik geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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