geschlossene Fonds
September 20, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Hallo! Muß ich bei Anlage in einen geschlossenen Fonds (erneuerbare Energien) Gewerbesteuer zahlen oder nur die Einkommensteuer und den Solizuschlag? Kann ich hier meinen Freistellungsauftrag nutzen?
Danke!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Mangels Informationen bezieht sich folgende Ausführung auf einen gewerblichen geschlossenen Fond in Rechtsform der GmbH & Co. KG. Dabei entfaltet der Anleger (Gesellschafter) eigene Unternehmerinitiative und trägt insbesondere Unternehmerrisiko.
Der Gewinn eines gewerblichen Fonds unterliegt auf der Fondsebene der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird von der Fondsgesellschaft abgeführt. Der gegenüber der Fondsgesellschaft festgesetzte GewSt-Messbetrag wird nach Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels aufgeteilt und dem einzelnen Anleger zugeordnet. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann der Anleger die zugeordnete anteilige GewSt nach § 35 EStG bei seiner Einkommensteuer in Abzug bringen.
Aus den Gewinnanteilen erzielt der Anleger einkommensteuerlich Einkünften aus Gewerbebetrieb, die bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind.
Einen Freistellungsauftrag können Sie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nutzen. Soweit die Gewinnanteile als Einkünften aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind, können Sie hierfür bedauerlicher Weise keinen Freistellungsauftrag erteilen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
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