Fortbildungskosten für neues Berufsfeld
Mai 25, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
Hallo,
Ich bin eingetragener Kaufmann und führe meinen Verlag als Einzelunternehmen.
Ich möchte gerne mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf eine weitere Säule stellen und interessiere mich für eine Fortbildung für Immobilien Investments.
Meine Frage:
Kann diese Fortbildung als Betriebsausgabe verbucht werden oder macht es Sinn den Gewerbeschein vorab um die Tätigkeit als "Immobilien Investor" o.ä. Bezeichnung zu erweitern, um eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe in jedem Fall zu gewährleisten?
Welche möglichst weitgefasste Formulierung für diese neue Einkommens-Säule würden Sie für die Erweiterung des Gewerbescheins empfehlen?
Herzlichen Dank!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Eine Betriebsausgabe liegt vor, wenn die Aufwendung in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit konkreter Gewinnerzielungsabsicht angefallen ist.
In Ihrem Fall liegen vorab entstandene Betriebsausgaben auf die zukünftige gewerbliche Tätigkeit vor.
Fortbildungskosten auch bei ungewisser bzw. ohne Berufsausübung können vorweggenommene BA sein (Beweisproblematik).
Ausbildungskosten und damit nur eine Berücksichtigung als Sonderausgabe sind dann gegeben, wenn Sie eine erstmalige Berufsausbildung durchlaufen.
Dies liegt bei Ihnen nach Sachverhaltsschilderung nicht vor.
Somit sind die Fortbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Ich denke, dass es Sinn macht, den Gewerbeschein vorher zu erweitern, um auch gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren, dass Sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Da Sie einmal von einer "Fortbildung für Immobilien Investments" schreiben und einmal von "Immobilieninvestor" ist mir nicht ganz klar, ob Sie Immobilien-Investments" als Anlageform vermitteln wollen oder selbst als Immobilieninvestor auftreten wollen.
Für den Fall, dass Sie die Anlagen vermitteln wollen, könnten Sie sich als "Finanzberater" eintragen lassen. Ich glaube, diese Bezeichnung ist an keine Voraussetzungen geknüpft.
Bitte klären Sie dies aber am besten mit der zuständigen IHK ab.
Im Rahmen dieses Forums kann diesbezüglich keine Beratung erfolgen.
Ich hoffe, diese Auskünfte waren für Sie von Nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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