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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Besteuerung eines Fahrzeuges

Ich habe folgendes Problem:

In der letzten Steuererklärung wurde ich aufgefordert umgehend zu erklären, wie ich mir die Besteuerung meines PKW, für den ich ja Kosten geltend gemacht habe, vorstelle.

Sowogl bei der Kfz_Steuer als auch bei der Haftpflicht versicherung wird das Fahrzeug aber als Lkw geführt und es wird auch als solcher genutzt.

Private Fahrten fallen praktisch nicht an.

Das Problem ist, das ich keinen privaten Pkw besitze, weil ich ihn einfach nicht brauche. Wenn dies doch einmal nötig ist, z.B. um zu einer Familienfeier zu fahren, leihe ich mir ein Fahrzeug.

Wenn Einkäufe zu erledigen sind, komme ich im Laufe eines Tages an zig Geschäften vorbei, an denen ich nur zu halten brauche.

Der letzte private Wagen, der für meine Frau angeschafft wurde, wurde manchmal in der ganzen Woche nicht bewegt und nachdem meine Frau schwer erkrankte und aufgrund ihrer Medikamente kein Fahrzeug mehr führen darf, wurde der Wagen abgeschafft.

Ich fürchte, diesen Sachverhalt wird mir das FA nicht glauben und stichhaltig bweisen kann ich ihn nicht.

Geben Sie mir bitte einen Rat, wie ich dem FA gegenüber am besten argumentiere.

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Sie sollen den Sachverhalt wahrheitsgemäß darstellen. Nach Ihrer Schilderung sieht so aus, dass der LKW überwiegend betrieblich genutzt wird. Das sollen Sie dem Finanzamt auch darstellen. Der Zwischenstop für Privateinkäufe gehört zwar zur Privatnutzung, diese scheint jedoch von untergeordneter Bedeutung zu sein. Grundsätzlich wird ein Wirtschaftsgut bei einer untergeordneten privaten Nutzung (weniger als 10 %) notwendiges Betriebsvermögen. Die Aufwendungen sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar. Am Besten stellen Sie eine Liste für die betrieblichen Fahrten. Wenn die Kilometerzahl nach der Liste den gefahrenen Kilometern entspricht, dann haben Sie einen guten Nachweis für fast 100% - Betriebnutzung. Zudem können Sie dem Finanzamt die Belege der Autovermietung zur Verfügung stellen, um nachzuweisen, dass die Privatfahrten nicht mit dem LKW getätigt wurden. Bei Nachfragen seiten des Finanzamts können Sie auch mit den für Ihre verschriebenen Medikamenten zeigen, dass Ihre Frau den LKW nicht fahren kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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