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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Zahlung von Arbeitslohn an Erbengemeinschaft - Rückabwicklung ATZ Vertrag

Sehr geehrter Experte,
ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Sachverhalt:
Erbengemeinschaft mit 3 Erben
Der Erblasser war zum Todeszeitpunkt in der aktiven Phase der Alterzeitzeit (ATZ, verblocktes ATZ-Modell)
Der ATZ Vertrag wurde nach dem Tod als sog. „Störfall „rückabgewickelt und mit Zustimmung der Erbengemeinschaft an einen Miterben vom ehemaligen Arbeitgeber des Erblassers über eine finale Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Der Miterbe und Gehaltsempfänger ist Pensionär und privat krankenversichert. Der Erblasser war als Angestellter sozialversicherungspflichtig und gesetzlich krankenversichert.

Auf der Gehaltsabrechnung finden sich folgende Abrechnungsposten:
1) Einmalige Abfindung ATZ (Einmalzahlung, lohnsteuerpflichtig, nicht sozialversicherungspflichtig): Betrag A (brutto)
2) Auflösung Arbeitszeit - / Wertguthaben, mehrjährig (Einmalzahlung, lohnsteuerpflichtig, nicht sozialversicherungspflichtig): Betrag B (brutto)
3) Urlaubsabgeltung (Einmalzahlung, lohnsteuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig): Betrag C (brutto)
4) Bemessungsgrundlage sonstige Bezüge: Betrag D (entspricht exakt: A+C)
5) Gesetzliches Netto: Betrag E (es wurden keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Krankenversicherungsbeiträge, keine Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten)

Hierzu habe ich folgende Fragen:
1) Ist es korrekt, dass in der Gehaltsabrechnung weder Beiträge zur RV und gesetzlichen KV/PV einbehalten wurden?
2) Der Miterbe (Gehaltsempfänger) ist ja verpflichtet 2/3 des Gehaltes an die Miterben auszuzahlen.
a. Bedeutet das, dass er jedem Miterben jeweils 1/3 des gesamten Bruttobetrages überweist und die Miterben diese Zahlung dann in der Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte angeben?
b. Der Gehaltsempfänger in seiner nächsten Einkommensteuererklärung negative Einkünfte in Höhe der Auszahlung des Erbanteils an die Miterben angeben kann, sind dies dann negative „Sonstige Einkünfte“?
3) Wird bei der Berechnung der Steuerschuld bei dem Miterben und Gehaltsempfänger für den Bruttobetrag A (einmalige Abfindung ATZ und den Bruttobetrag B (Auflösung Arbeitszeit /Wertguthaben, mehrjährig) die Fünftelregelung angewendet?
4) Unterliegt der Nettolohn für jeden Miterben dann nochmal der Erbschaftsteuerpflicht? Bzw. was ist die Berechnungsgrundlage für die Erbschaftsteuer?

Vielen Dank.

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