Zu viel Einkommenssteuer
Januar 20, 2011 | 50,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Wir haben 5 Immoblien mit 18 Mietpartein außerhalb unseres Wohnortes. Mein Mann ist nicht selbständig u. auch nicht angestellt, aber privat versichert.Er ist Baufacharbeiter,seine Tätigkeit besteht darin, diese Wohnungen zu sanieren, renovieren u. zu verwalten. Täglich hat er bei 18 Wohnungen viel zu tun, fährt viele km, ist damit voll beschäftigt.Doch können all diese Arbeitsleistungen nicht bei dem Finanzamt mit angesetzt werden. Selbst die Fahrkosten, die er täglich hat, will das Finanzamt nicht mehr anerkennen. Wenn er sich aber selbständig machen würde als Hausverwalter od. Baufirma, kann er laut Aussage Steuerbüro für seine eigenen Immobilien keine Rechnungen ausstellen. Da wir auf jede Immobilie auch noch ein Darlehn haben, diese zwar durch die Mieten abgedeckt werden, aber bei der Steuererklärung nur die Zinsen abzugsfähig sind, aber dafür alle Mieteinnahmen zu Grunde gelegt werden, bleibt am Ende für uns nicht mehr viel über. Ein Bekannter meinte, vielleicht könnte man eine Gesllschaft gründen, wo die Immobilien aufgenommen werden, vielleicht wäre dann eine Rechnungslegung möglich? Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben, wie mein Mann seine Arbeitsleistung für unsere Immobilien geltend machen kann. Vielleicht doch eine Form Selbständigkeit? Bisher konnte uns unser Steuerbüro nicht weiter helfen. Wir hoffen hier kann uns wer helfen, der sich mit Steuern u. Gesellschaftsformen auskennt. Es muss dafür doch eine Möglichkeit geben? Wäre nett, wenn wir eine hilfreiche Antwort erhalten könnten. Viel Grüße I. H.
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass bzgl. der Objekte durch die Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Die Einkünfte ermitteln sich dergestalt, dass ein positiver Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten der Einkommensteuer unterliegt.
Eigenleistungen Ihres Ehemannes als Vermieter, die durch eigene Arbeitsleistungen erbracht werden, stellen steuerlich gesehen KEINE Aufwendungen dar und können daher steuerlich nicht abgezogen werden ( BFH 01.10.1985 IX R 58/81 ). Nur wenn Sie einen fremden Dritten bzw. eine Fremdfirma beauftragen, sind die zu bezahlenden Leistungen für die Fremdperson abzugsfähig, da ein Aufwand entstanden ist. Die Aufwendungen für die Materialien sind auf jeden Fall als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Arbeitsleistung Ihres Mannes könnte dann in Rechnung gestellt werden, wenn er beispielsweise eine Hausverwaltungsfirma oder Baufirma in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH) gründet. Allerdings ist diese Firma dann ein neues Steuersubjekt, das ebenfalls Steuern an das Finanzamt abführen muss, dies sind Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuern. Zudem müsste Ihr Mann im Angestelltenverhältnis arbeiten, was zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt.
Eigene Arbeitsleistungen dürfen wertmässig steuerlich nicht angesetzt werden, weil kein Aufwand dagegen steht. Würde ein Aufwand dagegen stehen, d.h. die Arbeitsleistung würde von Ihnen bezahlt werden, muss der Leistungserbringer seine Leistung als Einnahme versteuern, der Leistungsempfänger kann diese Leistung dann steuerlich geltend machen. Da in Ihrem Falle Leistungsempfänger und Leistungserbringer identisch sind, ist eine derartiges Konstrukt nicht denkbar und würde Ihnen auch keinen Vorteil bringen. Die Aussage Ihres Steuerberaters ist daher richtig.
Die Fahrtkosten sind im Rahmen von Reisekosten auf jeden Fall als Werbungskosten abzugsfähig. Unter die Reisekosten fallen:
Fahrtkosten
Mehraufwand für Verpflegung
Übernachtungskosten
Reisenebenkosten
Ich bedauere, Ihnen keine positive Auskunft geben zu können, hoffe aber trotzdem, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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