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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

1/2 Kind auf Steuerkarte

Hallo guten Tag,

Mann 61 Jahre, Steuerklasse I, Jahresbruttoeinkommen aus nicht selbständiger Arbeit 60.000,- € / aus selbständiger Arbeit 140.000,- €.
Lohnt es sich ein 1/2 Kind auf der Steuerkarte eintragen zu lassen.

Besten Dank im Voraus.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes allgemein vorliegen, wäre die steuerliche Berücksichtigung eines Kindes über den Kinderfreibetrag ratsam, da Ihre Einkünfte zu einer hohen Steuerprogression führen.

Dem Kinderfreibetrag kommt immer dann steuerliche Bedeutung zu, wenn er bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens günstiger ist, als das erhaltene Kindergeld, wobei das in Ihrem Falle halbe Kindergeld auf den Steuervorteil angerechnet wird.

Der halbe Kinderfreibettrag beträgt 2010 3.504 Euro, das hälftige Kindergeld liegt bei 1.104 Euro. Angenommen Ihr Steuersatz liegt bei 40%, dann haben Sie einen Steuervorteil durch den halben Kinderfreibetrag von Euro 1.402 (40% v. 3.504). Hierauf wird das hälftige Kindergeld in Höhe von Euro 1.104 angerechnet, sodass insgesamt ein Steuervorteil von Euro 298 verbleibt.

Ich hoffre, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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