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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Reisekosten

ich bin Lehrer (Selbstständig) und bekomme von einer Schule ein Kilometergeld von € 0,13, bin mit dem Auto unterwegs.
Ich mache mir Gedanken ob es nicht besser ist auf dieses Geld zu verzichten und dann € 0,30 in der Steuererklärung ansetzen.
Kann man € 0,17 (Differenzbetrag) in der Steuererkärung als Reisekosten ansetzen, oder die 0,30 komplett absetzen?


Vielen Dank

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Als selbständiger Lehrer üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG aus. Dabei ermitteln Sie den Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 3 EStG, auch Einnahme-Überschussrechnung genannt.

Das erhaltene Fahrgeld mit 0,13 Euro gehört zu Ihren Betriebseinnahmen, die 0,30 Euro gehören zu den Betriebsausgaben, d.h. Sie müssen sogar die 0,30 Euro als Betriebsausgabe ansetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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