Bindung an Mehrwertsteuer
März 16, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Tag,
ich habe mich 2008 selbständig gemacht und auf Rat von Experten auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Ich habe das Gewerbe im Bereich Raumgestaltung nicht in Schwung bringen können, es aber auch nicht abgemeldet.
Nun habe ich die häusliche Pflege einer Angehörigen übernommen und könnte nebenbei auf selbständiger Basis für rund 500 Euro monatlich in diversen Einsätzen in meinem Beruf als Kunstpädagogin in Einrichtungen tätig sein.
Ich würde jetzt gern auf die Kleinunternehmerreglung zurück kommen, geht ja aber erst nach 5 Jahren. Wäre es kurzfristig möglich das alte Gewerbe abzumelden und problemlos ein neues anzumelden und so den kleinunternehmerstatus zu erhalten? Auf was müsste ich achten?
Beste Grüße,
Ihre Fragende
Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben beruht. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis ggf. wesentlich beeinflussen.
Aus Sicht des UStG gelten Sie persönlich als Unternehmer. Es ist unbeachtlich, ob Sie nach der Gewerbeordnung erforderliche An- oder Abmeldungen von Gewerbebetrieben vorgenommen haben. Die umsatzsteuerlichen Folgen treffen immer Sie persönlich, aber niemals Ihre Gewerbe.
Sie können daher durch eine Ab- und Neuanmeldung von Gewerbe die Bindungsfrist an Ihre im Jahr 2008 getroffene Option nicht verkürzen.
Allerdings ist aus steuerlicher Sicht dieser Verzicht auch nicht empfehlenswert, da Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug aufgeben. Auch in Ihrer jetigen Tätigkeit enststehen Ihnen sicherlich Kosten, die mit Umsatzsteuer belastet sind. Diese gezahlte Umsatzsteuer können Sie sich durch den Verzicht vom Finanzamt wiederholen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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