Gebühr bei Kreditkartenzahlung als Aufschlag auf den Nettopreis als Einnahme buchen?
April 12, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Mein Mandant in Berlin (Hotel -und Beherbungsstätte) verlangt von seinen Kunden beim Bezahlen der Rechnung zum Auschecken, eine Gebühr für die Kreditkartenzahlung. Es wird ein Pauschalbetrag von 2-4% auf den Nettorechnungsbetrag aufgeschlagen. Muß die Einnahme aus der Gebühr extra auf der Rechnung ausgewiesen werden und muß die Einnahme aus der Gebühr extra gebucht werden. Wenn ja, fällt dann MwSt an? Welches Erlöskonto schlagen Sie vor?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht halte ich einen gesonderten Ausweis auf der Rechnung für notwendig, da hier eine weitere Leistung erbracht wird (nämlich die Einräumung der Möglichkeit der Kreditkartenzahlung).
Umsatzsteuerlich ist die Kreditkartengebühr allerdings eine Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt. Danach richtet sich dann hier die Frage nach dem anwendbaren Umsatzsteuersatz.
Wenn nur Beherbergungsleistungen erbracht werden, so ist auf den kompletten Beitrag der ermäßigte Satz anzuwenden. Sofern noch andere Leistungen erbracht werden, so muß die Gebühr aufgeteilt werden und die Umsatzsteuer ist mit 7% und 19% zu berechnen.
Aufteilungsmaßstab sollte dann das wertmäßige Verhältnis der Leistungen zueinander sein.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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