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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Gemieteter Wohnraum, berufliche Nutzung

Hallo, ich habe eine Mietwohnung mit 5 Zimmern. Nun möchte ich ein Gewerbe anmelden und in zwei dieser Zimmer mein Büro und mein Arbeitszimmer (Handwerkliches arbeiten mit Staub und Lacken) einrichten. Die Gesamte Wohnung hat 120 Quadratmeter, die beiden Räume sind zusammen 31 Quadratmeter groß. Die Wohnung kostet insgesamt 1350,- kalt und 1620,00 warm.

Frage: Kann ich die beiden Zimmer steuerlich absetzen, bzw. wie viel € kann ich anrechnen lassen? Oder wie ist die Berechnungsgrundlage?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.2010 (2 BvL 13/09, BFH/NV 2010 S. 1767) können Sie derartige Kosten als Betriebsausgaben zum Abzug bringen. Die von Ihnen für gewerbliche Zwecke gnutzte Fläche beträgt 25,83%. Von der Miete einschl. der Nebenkosten können Sie 25,83% als Betriebsausgaben zum Abzug bringen, dies sind monatlich EUR 418,45 (25,83% von 1620) oder jährlich EUR 5.021,40.

Tätigen Sie Aufwendungen, die direkt den gewerblich genutzten Räumen zugerechnet werden können, dies wäre z. B. eine in den Zimmern durchgeführte Reparatur, dann werden derartige Aufwendungen zu 100% abgezogen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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