Vorsteuerabzug Pkw Freiberufler
Oktober 11, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Ich werde noch in 2010 einen Neuwagen (Audi Q5)bestellen,der in 2011 ausgeliefert wird und werde ihn sowohl privat als auch geschäftlich nutzen.Wie ist die aktuelle Regelung, und was muss ich beachten?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Ich unterstelle, dass Sie mit Ihrer Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.
Da es sich um einen gemischt genutzten Gegenstand handelt, haben Sie 3 Möglichkeiten wie Sie mit dem PKW verfahren.
1. Volle Zuordnung zum Unternehmensvermögen (gängige Praxis)
Die in der ordnungsgemäßen Rechnung gesondert ausgewiesene USt können Sie zu 100% in dem Voranmeldungszeitraum abziehen in dem Sie die Rechnung erhalten haben.
Für die nicht unternehmerische Nutzung (Privat) müssen Sie eine unentgeltiche Wertabgabe versteuern. Entweder nach der 1%-Methode oder Fahrtenbuch.
2. Keine Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Bei dieser Variante hätten Sie keinen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung. Auf der anderen Seite müssten Sie die private Nutzung nicht der Umsatzsteuer unterwerfen.
3. Teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Hierbei wird der PKW nur teilweise dem Unternehmensvermögen zugeordnet, und zwar nur soweit er unternehmerisch genutzt wird. Aus der Anschaffung hätten Sie nur den anteiligen Vorsteuerabzug. Die private Nutzung wäre wie in Variante 2 nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Beispiel:
Unternehmerische Nutzung: 70%
Vorsteuer: 10.000 €
Abziehbare Vorsteuer: 7.000 €
Das umsatzsteuerliche Unternehmensvermögen ist nicht gleichzusetzen mit dem ertragssteuerlichen Betriebsvermögen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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