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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Dienstwagen

Hallo,
mir wurde angeboten einen Dienstwagen zu nutzen. Weg zur Arbeit derzeit 43km, ab 2011 63km. PKW wird hauptsächlich für Fahrten zur Arbeit genutzt. Habe mich schon im Internet informiert, die 1% Regelung und die Berechnung des geldwerten Vorteils sind mir bekannt. In Wikipedia ist eine Berechnung, bei der zuerst die 0.03% pro km Entfernung zur Arbeit + die 1% vom LP als geldwerter Vorteil berechnet werden, gleichzeitig aber wieder folgendes vom geldweren Vorteil abgezogen wird: "pauschal versteuerte Fahrtkosten (43km*0,30*15Tage). Dadurch ergibt sich natürlich ein wesentlich geringerer geldwerter Vorteil der zu versteuern ist. Und nur so würde sich ein Firmenwagen wirklich lohnen, da ich ja ohne Firmenwagen die Fahrtkosten erstattet bekomme. Ist diese Variante möglich soweit der Arbeitgeber damit einverstanden ist?
Lg

StB Kiehne Katja Kiehne

Ja das ist gem. § 40 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Allerdings können Sie dann diesbezüglich keine Fahrtkosten als Werbungskosten (Entfernungspauschale) geltend machen.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die anfallende pauschale Steuer auf Sie abwälzt.
Mit freundlichen Grüßen

Katja Kiehne
Steuerberaterin
Dipl.-Finanzwirtin (FH)

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

StB Kiehne Katja Kiehne

StB Kiehne Katja Kiehne

Köln

Steuerberaterin seit 1998
Kanzlei mit Schwerpunkt Mandanten aus dem Gesundheitsbereich
Gutachterin im Bereich Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht
Wirtschaftsmediation
(Fortbildung über Zertifikatskurs an der Hochschule Wismar Mediatorin FH)

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