Entschädigungsleistung
September 16, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von StB Olaf Gayko
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte demnächst eine Entschädigungsleistung von 170000€.
Ein Arzt hat mich falsch behandelt.Durch diese Behandlung wurde ich als Bea. wegen Dienstunfähigkeit mit 50 J. in den Ruhestand versetzt.
Die Entschädigungsleistung, wurde per Vergleich kurz vor dem Gerichtstermin nach einigem Verhandeln von der gegnerischen Versicherung angeboten.
Diese Entschädigungsleistung ersetzt nur ein Teil des berechneten Netto Gehaltsausfalls bis zum versterben.
Muß ich diese Summe versteuern? Ist davon ein Steuerfreibetrag? Ich bin jetzt 55 J. alt und habe als Pensioner die STKL 4.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Versicherungsentschädigung ist steuerfrei, da sie den gesundheitlichen Schaden, der Ihnen zugefügt wurde, kompensieren soll.
Sie wird nicht geleistet aufgrund eines etwaigen Arbeitsverhältnisses iSd. § 19 EStG (Eink. aus nichtselbständiger Tätigkeit), o.ä. und ist auch nach dem abschließenden Katalog des Einkommensteuergesetzes weder steuerbar noch steuerpflichtig, da diese Leistungen dort nicht als Einkünfte angegeben sind.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
O. Gayko
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?