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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Privatdarlehen für Eigentumswohnung

Ich möchte zusammen mit meiner Freundin, mit der ich noch nicht verheiratet bin, eine Eigentumswohnung zum Eigennutz kaufen. Kaufpreis 120.000 EUR.
Wir werden zu je 50% Eigentümer sein.
Wir zahlen den Kaufpreis zu ca. 20% als Eigenkapital. Den Rest wollen wir über ein zinsloses Privardarlehen von meinen Eltern "finanzieren". Dies wollen wir als Vertrag zwischen uns und meinen Eltern "wasserdicht" machen. Wir wollen monatliche Raten von 500 EUR zahlen.
Der Notar hat bei dem Vorgespräch gemeint, wir sollten uns diesbezüglich noch mal an einen Steuerberater wenden, um evtl. steuerliche Nachteile (sei es für uns oder für meine Eltern) aufzudecken.
Gibt es bei dieser Konstellation irgendwelche Probleme/Nachteile?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihre Eltern sind nahe Angehörige im Sinne des § 15 Abs. 1 Ziff.3 AO.

Verträge, dazu gehört auch der Darlehensvertrag, bedürfen steuerlich besonderer Aufmerksamkeit, da sie nur dann anerkannt werden, wenn derartige Verträge wie unter fremden Dritten durchgeführt werden.

Da der Notar verpflichtet ist, ein Exemplar des Kaufvertrages dem Finanzamt zukommen zu lassen, sind Fragen des Finanzamtes an Sie bzw. Ihre Freundin aber eventuell auch an die Eltern, vorprogrammiert.

So führt die Gewährung eines zinslosen Darlehens unweigerlich zur Schenkungssteuer (BFH Beschluss vom 14.01.2010 - II B 112/09 (NV)veröffentlicht am 07.04.2010). Ein zinsloses Darlehen wäre daher schädlich.

Sowohl die Vereinbarung als auch die Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen müssen dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist. Daher muss eine Vereinbarung über die Laufzeit und über Art und Zeit der Rückzahlung getroffen werden. Die Zinsen müssen zudem zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden und der Rückzahlungsanspruch ist bei langfristiger Laufzeit ausreichend zu sichern, z.B. durch Eintragung einer Grundschuld.

Sie sollten die Verträge durch einen Steuerberater überprüfen lassen. Gerne kann ich dies im Rahmen eines Mandates für Sie tun unter Anrechnung der hier gezahlten Gebühr. Bei Interesse setzen Sie sich bitte unter meiner E-Mail-Adresse StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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