Einkommenssteuer, Schenkung, Erbbaurecht
Hallo!
Hab da mal ne Frage:
Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Auf dem Betrieb erstattet Eigentümer A dem Sohn B etwa 1tsd. qm Erbbaugrundstück.
Dieses will er ihm unentgeltlich zugestehen.
Nun soll es da im Rahmen der Verwandschaft Freibeträge geben, sodass A für die eigentlich fälligen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung keine Einkommenssteuern zahlen muss.
Irgendwas mit: Im Rahmen der Vorweggenommenen Erbfolge oder so? Schenkung Erbbauzins?
Die Größe des Grundstücks mit dem Erbbaurecht würde dabei angeblich auch eine Rolle spiele. Es solle nicht wesentlich größer als 1,5tsd. qm sein.
Wenn ich das zudem richtig interprtiere könnte evtl. auch folgender Ansätz relavant sein:
Das Erbbaurecht wird mit 0Euro Erbbauzins eingetragen. Das Finanzamt setzt zur Besteuerung einen örtsüblichen Satz an. (Wie etwa unter Link http://www.otto-schmidt.de/ovs_buchhandel/a_er3_nachtrag.pdf auf Seite 18 beschrieben und berechnet)
Dieser Betrag stellt so zu sagen den Wert des Erbbaurechtes dar der der Prüfung nach Schenkungsrecht unterliegt. Liegt der Wert unter 205tsd. Euro (Freibetrag für Kinder bei Schenkung und Erben), dann bräuchte A keinen Einkommenssteuer auf das vergebene Erbauunrecht zahlen.
Theoretisch könnte man dies zurück rechnen und sollte dabei auf die dobiosen 1,5tsd. qm kommen?!
Hat da jemand Kenntnis und kann das jemand genauer erläutern?