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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Mietvertrag/Darlehnsvertrag/Immobilienbewertung

Folgende Ausgangssituation.

Ich bin Gesellschafts-Geschäftführer einer Ltd, deren Geschäftssitz in meinem Privathaus ist.

Steuerlich wurde bislang immer nur ein Arbeitszimmer von meiner privaten Einkommenssteuererklärung abgezogen um zu vermeiden, dass meine private Immobilie irgendwie steuerlich zur den Betrieb gerechnet und somit benachteilig wird (bsp. versteuerung des veräußerungsgewinn/Rückgewähr von Steuervorteilen etc.).

Nun möchte ich dass meine Firma auf dem Dach meines Hauses eine Solaranlage betreibt. Hierzu soll meine Firma ein Darlehn meiner Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) erhalten zu einem Zins von 5%.

Nun die Fragen.

Ist die Lösung mit dem Darlehn so gangbar und/oder welche Fehler/Gefahrenquellen lauern hier?

Kann meine Firma die Solaranlage auf meinen Dach in Betrieb nehmen ohne dass es zu steuerlichen Nachteilen für mich privat und in Bezug auf meine private Immobilie kommt.

Muss oder kann in diesem Zusammenhang ein Mietvertrag über die Dachfläche geschlossen werden und wenn ja muss ich diesen mit der Firma schließen und wäre ein Betrag von jährlich 50€ angemessen genug (kleine Anlage ca. 40qm).

Gibt es noch etwas was ich in der Konsterlation vergessen oder nicht ausreichend berücksichtig habe?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Wenn Ihre Firma ein Darlehen von Ihrer Freundin erhält, müssen Sie das schriftlich festhalten. Der Vertrag muss alle Konditionen enthalten und darf nicht laufend geändert werden. Der Vergleich zu fremden Dritten sollte gewahrt bleiben.

Der Zinssatz, der Auszahlungszeitpunkt, Tilgungsvereinbarung und Kündigungsregelung müssen im Vertrag enthalten sein und auch so gelebt werden. D.h. die Zahlungsströme müssen eingehalten werden, ein verkürzter Zahlungsweg (Ihre Freundin bezahlt eine Rechnungen) ist nicht zulässig und führt regelmäßig zu Ärger mit dem Finanzamt.

Der Zinssatz in Höhe von 5 % scheint bei der aktuellen Marktlage sehr hoch zu sein. Je nach Laufzeit des Darlehens sollten Sie sich an den derzeit aktuellen Konditionen von Bankkrediten orientieren und dies noch einmal überprüfen, ggf. einmal bei einer Bank eine Anfrage stellen und die Unterlagen als Beleg zum Vertrag legen.

Ihre Firma kann eine Solaranlage auf den Ihren Dach installieren, solange dies schriftlich per Vertrag zwischen Ihnen (Hauseigentümer) und Ihrer Firma vereinbart wird. Auch hier gilt es den Vergleich zu fremden Dritten wahren. Ein Mietvertrag über 50 Euro im Jahr scheint mir sehr unrealistisch zu sein. Wahrscheinlicher ist doch eher eine monatliche Miete von mindestens 50 Euro je nach Lage der Immobilie. Richtwert kann z.B. eine Parkplatzmiete in Ihrer Umgebung sein. Auch hier gilt, dass die Zahlungsströme zwischen Ihrer Firma und Ihnen eingehalten werden.

Die Konsequenz für Sie ist jedoch, dass Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und diese in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Der Dachanteil den Sie vermieten, ist somit steuerlich verhaftet. Dafür können Sie jedoch anteilig die Kosten des Hauses gelten machen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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