Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Ausbildung absetzen

Hallo!
Ich (leidig, 31 Jahre) habe einen Bachelor in Biologie abgeschlossen und arbeite gerade freiberuflich als Biologin (kein Gewerbe). Nun werde ich dieses Jahr eine nebenberufliche Ausbildung zur Tierphysiotherapeutin beginnen. Diese Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt im Oktober 2012. Die Lehrgangsgebühren von knapp 4000€ für die gesamte Ausbildung sind im Oktober zu zahlen. Kann ich diese Lehrgangsgebühren vollständig absetzen im Kalenderjahr 2012 oder gar nicht oder nur teilweise? (ich arbeite momentan vor allem um diese Ausbildung zahlen zu können)
Sind dann auch die Fahrten zum Ausbildungsort und die Unterbringung dort absetzbar (ein Wochenende im Monat)?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung handelt es sich bei der Ausbildung zur Tierphysiotherapeutin um eine weitere Berufsausbildung nach Ihrem Studium in Biologie. Soweit Sie hinreichend konkrete Zusammenhänge dieser weiteren Berufsausbildung mit späterer Einkünfteerzielung durch die Tätigkeit als Tierphysiotherapeutin darstellen können, sind die Aufwendungen wegen dieser weiteren Ausbildung als Betriebsausgaben abziehbar.

Ich gehe davon aus, dass Sie den Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Die Lehrgangsgebühren sind im Jahr als Betriebsausgaben abzuziehen, in dem sie bezahlt werden, also im Jahr 2012. Die Fahrtkosten zum Ausbildungsort gehören auch zu Fortbildungskosten. Soweit die Übernachtungskosten ausschließlich wegen Teilnahme an Lehrveranstaltungen entstehen, dann sind diese Kosten auch als Betriebsausgaben abziehbar.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Sehr hilfreich"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Unheimlich schnell"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"Sehr empfehlenswert, meine Frage wurde genau gelesen und verstanden"

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dr. Yanqiong Bolik

Dr. Yanqiong Bolik

Stuttgart

Einkommensteuerberatung
Beratung für GmbH, UG, und Co. KG,
Vertragsgestaltung für Gesellschafter,
Ermittelung von Unternehmenswert und Grundstückswert,
Finanzbuchführung,
Lohnbuchführung,
Jahresabschluss,
Steuererklärungen,
Vertretung vor dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.

vollständiges Profil