Rechnungstellung
August 7, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Frage: Ist die Rechnungstellung vom FA zu beanstanden?
Lage: Herr Y führt einen Gewerbebetrieb.
(Fliesenlegen,Trockenbau,Gartenbau)
Herr Y und Frau X (GbR) sind Eigentümer von 2 Ferienhäusern mit 4 Ferienwohnungen. (ganzjährig an Gäste vermietet)
Frau X beauftragt die Fa. von Herrn Y Fliesenarbeiten und Gartenbauarbeiten an den genannten Ferienhäusern durchzuführen.
Herr Y schreibt Rechnung an Frau X (GbR) für die durchgeführten Arbeiten.
MfG Bitte nicht ins Internet stellen!!
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Grundsätzlich ist der Vorgang richtig beschrieben. Sowohl der Gewerbebetrieb als auch die GbR sind eigene Steuerpflichtige. D.h. der Gewerbebetrieb muss eine ordnungsgemäße Rechnung an die GbR schreiben. Wichtig ist immer, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag oder eine Auftragsbestätigung wie unter fremden Dritten vorliegt.
Zu beachten ist jedoch, dass Herr Y den Gewerbebetrieb führt und an der GbR beteiligt ist. Sofern der Gewerbebetrieb in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaft geführt wird, ist zu beachten, dass man an sich selber keine Rechnung schreiben kann.
D.h. die GbR ermittelt am Jahresende ihren Gewinn, der auf Herr Y und Frau X verteilt wird. Herr Y muss anschließend seinen Anteil an der Rechnung wieder zu seinem Gewinnanteil hinzurechnen. Bei der Gewinnermittlung des Gewerbebetriebes ist sein Anteil der Rechnung wieder abzuziehen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
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