Lebenslanges Wohnrecht - Steuern
Juli 22, 2015 | 35,00 EUR | beantwortet von Tobias Heinrich
Meine Frau und ich wollen unserer Tochter und Schwiegersohn das Grundkapital für ein Zweifamilienhaus zukommen lassen (hohe fünfstellige Summe). Im Gegenzug bekommen wir dafür ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen. Uns ist klar, dass wir die Differenz zwischen dem eingebrachten Kapital und dem Wohnwert der Wohnung versteuern müssen. Meine Frage: Müssen Tochter und Schwiegersohn in irgendeiner Weise Steuern bezahlen (z.B. das Kapital als einmalig Mieteinnahme o.ä.)?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.
Sofern Sie den Vorgang wie beschrieben ausführen ergeben sich mehrere Probleme bzw. potentielle Steuerlasten.
Hier muss eine detaillierte Prüfung erfolgen, denn abhängig davon, in welcher Form Sie das Beschriebene tatsächlich durchführen ergeben sich Schenkungsteuerbelastungen für die Beschenkten (hier kann eine Übernahme durch den Schenker vereinbart werden) und es ergeben sich eventuelle Mieteinnahmen bei den Beschenkten.
Ich empfehle Ihnen dringend, hierzu einen Steuerberater aufzusuchen. Optimal wäre gleichzeitig die Konsultation eines Fachanwaltes für Familienrecht.
Weitere Überlegungen:
Wer schenkt tatsächlich wem? Schenken Sie beide (doppelte Freibeträge) oder liegt das zu schenkende Kapital nur bei einem Elternteil?
Schenken Sie nur Ihrer Tochter (familienrechtlich eventuell besser, gleichzeitig höherer Freibeitrag bei der Tochter) oder schenken Sie beiden?
Bestünde auch die Möglichkeit, dass Sie das Haus kaufen, das Wohnrecht (oder ein Nießbrauchrecht, dies wäre auch zu prüfen) eintragen lassen und das Haus dann an die Empfänger verbilligt weiterverkaufen (Nun wäre das Wohnrecht aus eigenem Recht eingetragen und hätte weniger steuerliche Konsequenzen), hieraus ergäbe sich eine gemischte Schenkung, die auch vorteilhaft sein kann.
Worin liegt die Motivation? Auch wäre es denkbar, den Empfängern das Geld nicht zu schenken, sondern nur zu leihen und das Wohnrecht als Sicherheit eintragen zu lassen.
Soll das Wohnrecht überhaupt genutzt werden? Wenn ja, in welchem Umfang.
Sie sehen, es ergeben sich sehr viele Fragestellungen, die so nicht ad hoc beantwortet werden können. Hier brauch es eine professionelle Beratung unter Berücksichtigung all Ihrer (Sie, Ihre Frau, Ihre Tochter, Ihr Schwiegersohn, eventuelle Enkel, eventuelle Geschwister Ihrer Tochter) Lebensumstände.
Ich hoffe Ihre Fragen sind damit soweit möglich beantwortet.
Viele Grüße
Tobias Heinrich
Steuerberater
Gerne stehe ich Ihnen natürlich (auch in Verbindung mit einer Fachanwältin für Familienrecht) für eine weitere Beratung zur Verfügung.
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