Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Fragen zu Gesamtkonstrukt steuerlich gesehen

Steuerlich so machbar?

Eltern gehört Einfamilienhaus in Stadt A, soll zum Zweitwohnsitz werden, da der Vater hier arbeitet. Hauptwohnsitz wird Stadt B in ELW, im Haus der Tochter zu 72% der ortsüblichen Miete, mit Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, separater Zugang, alles drum und dran. Da hier Tochter mit Enkelkind lebt und die Mutter nach einer Krankheit ihren Lebensmittelpunkt hat, somit auch der Vater die Freizeit hier verbringt. Entfernung einfach 230km

Im Haus in Stadt A wohnen noch zwei volljährige Söhne, welche die Eltern mit insgesamt 900€ im Monat finanziell unterstützen möchten (da sie ja mietfrei wohnen), voraussichtlich 5 Jahre, da solange noch die Kreditraten für das Haus laufen.
Ohne diese Unterstützung wäre das Haus in Stadt A finanziell mit Gehalt des Vaters nicht haltbar.

Steuerlich relevant --> Tochter setzt anteilig Werbungskosten und Afa in Stadt B ihres Hauses ab gegen Mieteinnahmen der Eltern
--> Vater setzt doppelte Haushaltsführung ab
--> Schenkung der Brüder in Stadt B an Eltern monatlich 900€ auf 5 Jahre

Frage: - Gesamtes Konstrukt steuerlich so abbildbar oder wird die doppelte Haushaltsführung oder die Verbilligte Vermietung an Angehörige nicht akzeptiert, da die Eltern sich das nicht leisten könnten ohne die monatliche Schenkung der Brüder?

Schenkung der Brüder müsste steuerfrei sein, da ja innerhalb 10 Jahren jedes Kind pro Elternteil 20.000€ Freibetrag hat = 80.000€ und das läge unter der Grenze oder?
Muss man diese monatlichen Schenkungen irgendwo anmelden oder einfach Überweisung mit Betreff Schenkung? Könnte das FA einem unterstellen, dies wäre eine Miete die zu versteuern ist? Obwohl diese noch in den Kinderzimmern ohne separate Küche oder Zugang leben?

Eine Alternative zur Schenkung wäre tatsächlich die Vermietung der Zimmer an die Brüder gegen anteilige Werbungskosten. Was aber nach den 5 Jahren, wenn die Eltern die Unterstützung nicht mehr benötigen? Kann man dann einfach nicht mehr vermieten, trotz dessen man 5 Jahre ja auch Werbungskosten anteilig abgesetzt hat?

Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe.

Ralph J. Schnaars



sehr geehrter Fragesteller,


Ihr Konstrukt ist denkbar. Das ist die gute Nachricht am Anfang.

Dennoch sind die Zahlungen der Brüder im Auge des Finanzamts wahrscheinlich eher keine Schenkungen, sondern Kostenbeteiligungen für die Wohnsituation in A.

So sollte der Text der Überweisungen wohl auch nicht „Schenkung“ lauten, sondern wohl „Unterstützung“, da es sich hier wohl eher um eine Unterstützung der Eltern handelt, die durch die Krankheit der Mutter notwendig geworden zu sein scheint. Ob diese „Unterstützungszahlungen“ dann bei den Brüdern als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wäre anhand der Nachweisbarkeit der „Bedürftigkeit“ der Eltern zu überprüfen.
Sofern die Zahlungen aber als Schenkungen angesehen werden, sind diese – wie Sie richtig vermuten – innerhalb der Freibeträge steuerlich irrelevant.

Dennoch ist zu vermuten, dass es sich bei den Zahlungen um Kostenbeteiligungen für die Wohnsituation in A handelt. Hier gilt es auf jeden Fall zu beachten, dass die Werbungskosten des Vaters für die doppelte Haushaltsführung (in A) berücksichtigen, dass auch die Söhne dort leben und sich so die Kosten der „Wohnung“ im Bereich der doppelten Haushaltsführung vermindern.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen


mit freundlichem Gruß

Ralph J. Schnaars

STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de


fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Ralph J. Schnaars

Ralph J. Schnaars

Norderstedt

wir bieten ...-... einfache Ideen, Gestaltungen für den wirtschaftlichen Erfolg, Gestaltungen zum Steuernsparen, Beratung und Lösung von Aufgaben in der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer etc, betriebswirtschaftliche Beratung z.B. zu Rating und Basel II, GmbH-Beratung, Steuerminderung, ganzheitliche Steuerberatung ohne Duftkerze, Insolvenz-Hospiz (Insolvenzbegleitung), Hebamme für Firmengründung, einfach creative Steuerberatung bundesweit

vollständiges Profil